Mitgliederbereich
HEAG Pensionszuschusskasse VVaG
Sie möchten bei uns Mitglied werden, möchten Ihre Rente beantragen oder haben ein anderes Anliegen? Dann finden Sie im nachfolgenden Bereich dazu erste Informationen.
Gerne können Sie uns auch anrufen, eine E-Mail schreiben oder einen persönlichen Termin bei uns vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 06151/709-2413 oder per E-Mail unter info@heag-pzk.de
HEAG PZK Mitglied werden
Sie möchten bei uns
Mitglied werden?
Mitarbeiter von Unternehmen des HEAG- und ENTEGA-Konzerns können bei uns Mitglied werden.
- Die entsprechenden Anträge finden Sie im Extranet der jeweiligen Unternehmen. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
- Der aktuelle Tarif ist der Tarif 4. Weitere Informationen zum Tarif sowie eine individuelle Berechnung erhalten Sie bei uns.
Sprechen Sie uns gerne an.
Rente Beantragen
Ab wann kann ich Rente erhalten?
Sie können von der HEAG PZK ab Alter 65 eine Rente ohne Abschläge beziehen.
Falls Sie bereits früher eine gesetzliche Rente beziehen, können Sie auch vor Alter 65 – dann aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer allerdings mit Abschlägen – eine Rente von der HEAG PZK erhalten. Voraussetzung ist für alle Fälle, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen geendet ist.
Kontakt
Sie haben Fragen zur HEAG PZK? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
info@heag-pzk.de06151/709-2413Vorbereitung
Sie gehen bald in Rente?
Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie sich ca. drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei uns formlos oder telefonisch zu melden. Wir besprechen und erläutern dann gerne mit Ihnen den weiteren Ablauf.
Bevor wir mit der Auszahlung ihrer Rente beginnen können, benötigen wir von Ihnen:
- Versicherungsausweis der HEAG PZK im Original
- Kopie des Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung (oder alternativ Geburtsurkunde bei Renteneintritt ab Alter 65)
Sollten die Unterlagen erst nach Ihrem Rentenbeginn bei uns eintreffen, erhalten Sie die Rente selbstverständlich rückwirkend zu Ihrem Rentenbeginn gezahlt.
Informationspflicht
Wann werden die Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbezugsmitteilungen für die Steuererklärung verschickt?
Die Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbezugsmitteilungen werden jährlich im ersten Quartal nach amtlich vorgeschriebenem Verfahren sowohl an das Finanzamt bzw. an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt als auch an die Rentenbezieher versendet.
Weitere Informationen
Im Bereich „Dokumente“ finden Sie einen nur für Mitglieder zur Verfügung stehenden Downloadbereich mit unserer Satzung sowie die Tarifbestimmungen für den Tarif 4. Die Zugangsdaten dazu erhalten Sie bei uns.

