Informationen nach Art. 3 bis 5 Offenlegungsverordnung HEAG Pensionszuschusskasse VVaG

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

(Stand Dezember 2022)

Die HEAG Pensionszuschusskasse (HEAG PZK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die HEAG PZK ist eine betriebliche Versorgungseinrichtung zugunsten der Beschäftigten der Trägerunternehmen sowie deren Hinterbliebenen. Sie gewährt Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten nach Maßgabe der Satzung.

Die HEAG PZK berichtet unter Beachtung der „Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)“, der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung), sowie dem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ der BaFin über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Kapitalanlage. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsthemen in den Kapitalanlageprozess stellt für die HEAG PZK bereits seit längerer Zeit eine gängige Praxis in der Allokation von Kapital dar. Diese Vorgehensweise wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. erweitert.

Gemäß Art. 7 der Verordnung (EU) 2020/852 ist zu erklären: Die diesem Finanzprodukt (entspricht den Altersversorgungssystemen der HEAG PZK) zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Artikel 3

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die HEAG PZK berücksichtigt bei ihren Kapitalanlagen die ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belange. Dabei werden unter dem Nachhaltigkeitsaspekt die mit einer Investition zusammenhängenden tatsächlichen und/oder potenziellen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf die Reputation der Pensionskasse betrachtet. In der Kapitalanlage werden Ausschlusskriterien für bestimmte Anlagen bzw. Brachen vorgenommen sowie Kapitalanlagen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit analysiert. Sollte bei diesen Anlagen ein erhebliches ESG-Risiko auftreten, so werden diese reduziert oder abgestoßen. Die Nachhaltigkeitsthemen werden sowohl bei der Direktanlage als auch bei der indirekten Anlage mit externen Managern und Dienstleistern aktiv verfolgt und umgesetzt.

Artikel 4

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Aus Gründen der Proportionalität berücksichtigt die HEAG PZK gem. Art. 4 Abs. 1b der Offenlegungsverordnung keine nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung (technische Regulierungsstandards) geforderten umfangreichen Vorgaben an die Überprüfung entsprechender Einflüsse auf die Nachhaltigkeit bei jeder Anlageentscheidung können von der HEAG PZK nicht eingehalten werden. Die vorhandenen Ressourcen und die generelle Komplexität der Anlagenstruktur lassen eine vollumfängliche Umsetzung der geforderten Standards nicht zu. Insbesondere gilt dies für die jederzeitige Kontrolle der Vorgaben der technischen Standards im Falle der extern vergebenen Mandate aller Art. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich an dieser Einschätzung zukünftig etwas ändern wird.

Artikel 5

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

In der Vergütungspolitik für den Vorstand und die Schlüsselfunktionen der Pensionskasse stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den langfristigen Interessen der HEAG PZK. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken hat keinen Einfluss auf die Vergütungspolitik der HEAG PZK.

Art. 12 und Art. 15

Überprüfung der Informationen und Transparenz von EbaV

Die HEAG PZK stellt sicher, dass die vorliegenden Informationen gem. Art. 36 Abs. 2 lit. f der Richtlinie (EU) 2016/2341 stets auf dem aktuellen Stand gehalten und veröffentlich bzw. zugängig gemacht werden.

HEAG Pensionszuschusskasse VVaG

– Der Vorstand –

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