Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der HEAG Pensionszuschusskasse VVaG

gemäß § 234i VAG

(Stand April 2026)

Gemäß § 234i VAG hat die HEAG Pensionszuschusskasse VVaG (HEAG PZK) eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorzulegen und zu veröffentlichen.

1. Anwendungsbereich

Die Anlagepolitik gilt für das gesamte Vermögen der HEAG Pensionszuschusskasse VVaG. Die Kapitalanlage wird für alle Tarife in einem gemeinsamen Vermögen getätigt. Es bestehen keine unterschiedlichen Anlageoptionen für die Mitglieder.

2. Leistungsstruktur

Die HEAG PZK erbringt Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen für ihre Mitglieder. Die zugesagten Leistungen sind garantiert und werden als lebenslange Rentenzahlungen ausgezahlt. Hinterbliebene bei Tod von aktiven Mitgliedern sowie Mitglieder im Tarif 4 haben die Möglichkeit zur Wahl von Einmalkapitalleistungen anstatt von Rentenleistungen. Dabei übernimmt die HEAG PZK biometrische Risiken der Langlebigkeit, Invalidität und Tod.

3. Anlagepolitik

3.1 Ziele der Kapitalanlage

Das Ziel der Kapitalanlage der HEAG PZK ist es, die dauerhafte Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen ggü. Anwärtern und Rentnern sicherzustellen. Die Anlage erfolgt zum größtmöglichen Nutzen der Anwärter und Rentner.

3.2. Vorgaben

Das Vermögen wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften so angelegt, dass eine möglichst große Sicherheit, Qualität und Rentabilität bei jederzeitiger ausreichender Liquidität unter Wahrung einer angemessenen Mischung und Streuung erreicht wird.

Die Anlage des Vermögens erfolgt nach den Vorgaben der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung, AnlV).

3.3. Strategie der Kapitalanlage

Die HEAG PZK überprüft regelmäßig ihre Kapitalanlagestrategie und richtet sie an ihren langfristigen Zielen aus. Die Festlegung der Strategie in Form der Strategischen Anlageallokation erfolgt auf Basis der Ergebnisse von Asset-Liability-Studien (ALM-Studien), bei denen die Entwicklungen der Verpflichtungen und Kapitalanlagen prognostiziert und aufeinander abgestimmt werden.

3.4. Strategische Allokation der Kapitalanlage

Die strategische Anlageallokation (Zielallokation) sieht folgende Verteilung des Vermögens auf Marktwertbasis vor:

Renten50,0 %
Aktien10,0 %
Immobilien20,0 %
Alternative Anlagen20,0 %

Aufgrund von Marktschwankungen kann die tatsächliche Allokation von der strategischen Zielallokation abweichen.

3.5. Umsetzung der Kapitalanlage

Die Kapitalanlage erfolgt sowohl im Direktbestand als auch indirekt über Investmentfonds. Anlagen im Direktbestand erfolgen in der Anlageklasse Renten auf Basis einer „Buy-and-Hold“-Strategie, bei der die gekauften Wertpapiere bis zur Endfälligkeiten gehalten werden. Zusätzlich werden im Direktbestand Wohnimmobilien in Darmstadt und Umgebung in der Anlageklasse Immobilien und eine Beteiligung an einem Trägerunternehmen in der Anlageklasse Alternative Anlagen gehalten.

Anlagen über Investmentfonds erfolgen in den Anlageklassen Renten, Aktien, Immobilien und Alternative Anlagen.

3.6. Anlagehorizont

Als Pensionskasse, die ihren Mitgliedern lebenslange Leistungen bietet, ist die Kapitalanlage auf einen langfristigen Anlagehorizont ausgelegt.

3.7. Einbeziehung ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien)

Die HEAG PZK berücksichtigt ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Kriterien bei der Kapitalanlage (ESG-Kriterien aus dem englischen „Enviromental, Social, Governance“). Hierdurch werden insbesondere langfristige Risiken aus diesen Themenbereichen reduziert. Die Einbeziehung der ESG-Kriterien erfolgt im Direktbestand durch Ausschluss und Limitierung von Kapitalanlagen sowie der Anwendung von Best-in-Class-Methoden. Bei Investitionen in Investmentvermögen wird auf eine passende ESG-Strategie des Investmentmanagers geachtet.

4. Risikobewertung und Risikosteuerung der Kapitalanlage

4.1. Risiken der Kapitalanlage

Bei der Kapitalanlage bestehen Markt-, Kredit-/Bonitäts-, Konzentrations-, Liquiditäts- und sonstige Risiken.

4.2. Verfahren der Anlagerisikobewertung

Die HEAG PZK führt regelmäßige quantitative Bewertung der Risiken im Anlagebereich auf Basis folgender Methoden und Instrumente durch:

  • Asset-Liability-Studien (extern und intern)
  • Szenarioanalysen
  • Stresstests
  • Expertenschätzungen

4.3. Verfahren der Risikosteuerung

Grundlage der Risikosteuerung ist die Risikotragfähigkeit der HEAG PZK. Der Risikotragfähigkeitsberechnung liegt der Gedanke zugrunde, dass innerhalb eines festgelegten Betrachtungszeitraums das vorhandene Risikodeckungspotenzial weder durch den Eintritt eines wesentlichen Einzelrisikos noch durch den kumulierten Eintritt mehrerer wesentlicher Risiken aufgezehrt wird und somit die Fortführung des Geschäftsbetriebs gefährdet wäre.

Ausgehend von der ermittelten Risikotragfähigkeit und festgelegter Schwellenwerte wird die Steuerung der Risiken über eine Risikolimitierung vorgenommen. Die HEAG PZK hat als Teil ihres Frühwarnsystems zudem geeignete Risikokennziffern (Key Risk Indikatoren) und Leistungskennziffern (Key Performance Indikatoren) eingeführt, um potenzielle Risiken frühzeitig erkennen, auswerten und darauf reagieren zu können. Maßnahmen der Risikosteuerung können u.a. die Umschichtung in risikoärmere Kapitalanlagen, der Verkauf oder die Absicherung von Kapitalanlagen sein.

5. Informationen gemäß § 134b und § 134c AktG

Die HEAG PZK investiert im Wesentlichen nur indirekt in Aktien, daher erfolgt keine eigene Mitwirkung i.S.d. § 134b AktG. Zu den von der HEAG PZK wahrgenommenen Offenlegungspflichten i.S.v. § 134c AktG. vgl. den folgenden Link: https://www.ampega.de/institutionelle-kunden/aktien-1/

6. Überprüfung und Inkrafttreten der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der HEAG PZK wird jährlich überprüft. Die Überprüfung erfolgt in einem strukturierten Prozess auf Basis einer jährlichen ALM-Studie. Dabei werden insbesondere die Veränderungen der Kapitalanlage der HEAG PZK, Veränderungen der Risikotragfähigkeit der HEAG PZK, Veränderung der Rendite-/Risikoannahmen für Anlageklassen sowie Änderungen in der Geschäftsstrategie der HEAG PZK berücksichtigt. Zusätzlich können unterjährige Überprüfungen der Anlagepolitik erfolgen, sollten wesentliche Änderungen dieser Themenbereiche oder andere Gründe eine vorzeitige Überprüfung erfordern.

Diese Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik tritt zum 30. April 2026 in Kraft und ersetzt die vorherige Version.

Darmstadt, 30. April 2026

HEAG PENSIONSZUSCHUSSKASSE

Thomas Bäuml (Vorstandsvorsitzender) 
Arkadius Machura (Vorstandsmitglied)

Zurück